Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Vorschriften zum Starten in Tschechien
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Ergebnis Berufungsverhandlung - M. Hönemann
Die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch die Mitglieder Dr. Peter Truzla (Vorsitz), Johann Scherber und Harald Tschürtz in ihrer Sitzung vom 22.12.2015, den fristgerecht, gemäß § 109 Abs. 1.ÖTR eingebrachten Einspruch vom 9.12.2015 des Herrn Michael Hönemann gegen die Entscheidung der Rennleitung des WTV vom 6.12.2015, IX. Rennen: Strafe 1.000,--Euro Geldstrafe wegen grob fahrlässiger Nichterfüllung einer fixen Startverpflichtung und Fahrverbot vom 7. Dezember 2015 bis einschließlich 29. Februar 2016 und Antrag an die Zentrale auf Ausweitung auf den gesamten UET-Raum behandelt und wie folgt entschieden:
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Verlautbarung in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS"
Die Rennleitung des Linzer Traberzucht und Rennvereins und des Welser Traberennvereins haben in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS" nach durchgeführten mündlichen Verhandlung folgende BESCHLÜSSE gefasst:
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WICHTIGE BESCHLÜSSE DER LEITUNG DER ZENTRALE
Bei der Sitzung am 21.5.2015 wurden folgende wichtige Beschlüsse gefasst:
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WELTMEISTERSCHAFT DER TRABRENNFAHRER IN SYDNEY (AUSTRALIEN)
Am Samstag, 21.2.2014 beginnt in Australien die diesjährige Weltmeisterschaft der Trabrennfahrer.
In insgesamt 20 Wertungsläufen wird auf sechs verschiedenen Rennbahnen in der Region um Sidney (New South Wales) der neue Weltmeister ermittelt.
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Aufschiebende Wirkung bei Einspruch gegen Fahrverbot
Die Leitung der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 einstimmig beschlossen, dass ab 1.1.2015 einem Einspruch, der gegen ein von der Rennleitung verhängtes Fahrverbot eingelegt wird, keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt. Das Fahrverbot tritt wie ausgesprochen automatisch in Kraft. Vom Fahrverbot ausgenommen sind ab diesem Datum alle klassischen Zuchtrennen.

