Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Dopingangelegenheit „OSSI“
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzeden Pietro Rizzi sowie die Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner Karl Tordy und Dr. Constanze Zach per 11.4.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Harald Tschürtz per 17.5.2016 nach Einsprüchen der Trainer Michael Hönemann (Einspruch am 20.4.16) und Dieter Marz (Einspruch 19.4.2016) zu der Dopingangelegenheit „OSSI“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd „OSSI“ wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 50 VI. Prix Victor Muffat Jeandet – PMU Premium Race 5 – gelaufen in Wien-Krieau am 24.01.2016 (RP 1. Platz - € 1.900,--) disqualifiziert
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Das Pferd „OSSI“ erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 17.03.2016 bis 17.04.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer M. Hönemann erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.03.2016 bis 27.03.2016 in allen UET- Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer M. Hönemann wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund grob fahrlässiger Führung der Trainingsliste (Abgang „OSSI“).
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Trainer D. Marz wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund Nichtmeldung von Zugängen auf seiner Trainingsliste bestraft (Zugang „OSSI“).
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Trainer D. Marz wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 25.04.2016 bis einschließlich 05.06.2016 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB trägt Herr H. Lenz.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labortoire des Courses Hippiques zu Verrieres le Buisson / FR trägt Herr H. Lenz.
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Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr D. Marz.
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Weiter wird das Pferd „OSSI“ in folgenden Rennen disqualifiziert.
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59. Hauptversammlung der Zentrale
Am 19.5.2016 fand die Hauptversammlung der Zentrale für das Geschäftsjahr 2015 statt. Der Vorsitzende Dr. Peter Truzla konnte in seinem Rechenschaftsbericht auf eine durchaus erfreuliche Entwicklung in der Zucht verweisen, da im Berichtsjahr insgesamt 135 Fohlen und damit um 21 Fohlen mehr als im Jahr 2014 registriert wurden.
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Vorschriften zum Starten in Tschechien
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Ergebnis Berufungsverhandlung - M. Hönemann
Die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch die Mitglieder Dr. Peter Truzla (Vorsitz), Johann Scherber und Harald Tschürtz in ihrer Sitzung vom 22.12.2015, den fristgerecht, gemäß § 109 Abs. 1.ÖTR eingebrachten Einspruch vom 9.12.2015 des Herrn Michael Hönemann gegen die Entscheidung der Rennleitung des WTV vom 6.12.2015, IX. Rennen: Strafe 1.000,--Euro Geldstrafe wegen grob fahrlässiger Nichterfüllung einer fixen Startverpflichtung und Fahrverbot vom 7. Dezember 2015 bis einschließlich 29. Februar 2016 und Antrag an die Zentrale auf Ausweitung auf den gesamten UET-Raum behandelt und wie folgt entschieden:
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Verlautbarung in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS"
Die Rennleitung des Linzer Traberzucht und Rennvereins und des Welser Traberennvereins haben in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS" nach durchgeführten mündlichen Verhandlung folgende BESCHLÜSSE gefasst:
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WICHTIGE BESCHLÜSSE DER LEITUNG DER ZENTRALE
Bei der Sitzung am 21.5.2015 wurden folgende wichtige Beschlüsse gefasst:

