Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Verlautbarung der Zentrale für Traberzucht- und Rennen in Österreich sowie des Wiener Trabrenn-Vereines zum Dopingverfahren Muscle Mouse
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Verlautbarung der Zentrale für Traberzucht- und Rennen in Österreich sowie des Wiener Trabrenn-Vereines zum Dopingverfahren Verdict de Crennes
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Pferdepass NEU
Die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich weist darauf hin, dass mit 1.1.2016 die neue Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 in Kraft getreten ist. Diese hat einige Änderungen des Pferdepass vorgesehen, diese Änderungen wurden von der Zentrale durchgeführt. Ab sofort gibt es dadurch neue Pferdepass Antragsformulare, die auf der Homepage der Zentrale zum Download bereit stehen, auch eine Anleitung zum neuen Antrag findet man auf dieser Seite. Das Formular sollte nur im Notfall herunter geladen werden. Grundsätzlich MUSS jedes Pferd das identifiziert (Chip implementieren) werden soll und einen Pferdepass erhalten soll, in der Geschäftsstelle der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich angemeldet werden. Die Mitarbeiter der Zentrale bereiten dann das jeweilige Formular für die Pferde vor, so dass man jedes Formular eindeutig zuordnen kann.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.
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Amateurfahrer mit eigenen Pferden in Profi-Rennen
In der Leitungssitzung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich vom 19. Mai 2016 wurde auf Antrag des Trabersportklubs, der Paragraf im ÖTR welcher das Fahren von Amateurfahrern ihrer eigenen Pferden in Profi-Rennen regelt wie folgt abgeändert:
§ 31 Abs. 4
Amateurfahrer die mindestens 15 Rennen auf A- und B-Bahnen gewonnen haben dürfen in offenen Rennen ihre eigenen, in Trainers Hand befindlichen Pferde fahren. Diese Bestimmung gilt nur für Rennen auf A-Bahnen.
Es wurde die Anzahl der Siege von 20 auf 15 herab gesetzt. Diese Änderung tritt per 1.6.2016 in Kraft ausgenommen dieser Regel sind weiterhin Zucht-Rennen, bei diesen muss ein Amateurfahrer weiterhin 30 Siege vorweisen um sein eigenes Pferd fahren zu können.
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Dopingangelegenheit „MILOW“
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzeden Pietro Rizzi sowie die Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner Karl Tordy und Dr. Constanze Zach per 11.4.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Harald Tschürtz per 17.5.2016 nach Einspruch des Trainers Dieter Marz vom 19.4.2016 zu der Dopingangelegenheit „MILOW“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd „MILOW“ wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 60 I. Prix Paul Viel – PMU Premium Race 1 – gelaufen in Wien-Krieau am 02.02.2016 (RP 1. Platz - € 1.990,--) disqualifiziert.
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Das Pferd „MILOW“ erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 17.03.2016 bis 17.04.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer D. Marz erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.03.2016 bis 27.03.2016 in allen UET- Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer D. Marz wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund Nichtmeldung einer Änderung der Trainingsstandorte.
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Trainer D. Marz wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 06.06.2016 bis einschließlich 09.10.2016 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 12.000,-- (zwölftausend) bestraft (1. Wiederholungsfall). Die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich wird ersucht – hier Auflagen betreffend einer weiteren Lizenzerteilung für Herrn Marz zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB trägt Herr H. Lenz.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labortoire des Courses Hippiques zu Verrieres le Buisson / FR trägt Herr H. Lenz.
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Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr D. Marz.
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Dopingangelegenheit „OSSI“
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzeden Pietro Rizzi sowie die Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner Karl Tordy und Dr. Constanze Zach per 11.4.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Harald Tschürtz per 17.5.2016 nach Einsprüchen der Trainer Michael Hönemann (Einspruch am 20.4.16) und Dieter Marz (Einspruch 19.4.2016) zu der Dopingangelegenheit „OSSI“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd „OSSI“ wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 50 VI. Prix Victor Muffat Jeandet – PMU Premium Race 5 – gelaufen in Wien-Krieau am 24.01.2016 (RP 1. Platz - € 1.900,--) disqualifiziert
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Das Pferd „OSSI“ erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 17.03.2016 bis 17.04.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer M. Hönemann erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.03.2016 bis 27.03.2016 in allen UET- Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer M. Hönemann wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund grob fahrlässiger Führung der Trainingsliste (Abgang „OSSI“).
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Trainer D. Marz wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund Nichtmeldung von Zugängen auf seiner Trainingsliste bestraft (Zugang „OSSI“).
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Trainer D. Marz wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 25.04.2016 bis einschließlich 05.06.2016 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB trägt Herr H. Lenz.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labortoire des Courses Hippiques zu Verrieres le Buisson / FR trägt Herr H. Lenz.
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Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr D. Marz.
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Weiter wird das Pferd „OSSI“ in folgenden Rennen disqualifiziert.

