REMINDER: Herpes Impfungen in der Zentrale melden – Pflicht ab 2022

Ab 1.1.2022 sind Herpes Impfungen vorgeschrieben, die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung (Abstand 21 bis max. 60 Tage) müssen zum Zeitpunkt eines geplanten Startes im Jahr 2022 schon verabreicht sein.
 
Daher können ab sofort die Herpes Impfungen in der Zentrale gemeldet werden, dafür muss der jeweilige Pferdepass übermittelt oder in der Geschäftsstelle vorbei gebracht werden.
 
Pferde die bis 15.12.2021 nicht die ersten beiden Herpes-Impfungen verabreicht bekommen haben (inkl. Meldung in der Zentrale), sind ab Jänner 2022 in ganz Österreich (A+B+C Bahnen) nicht startberechtigt.
 
Um die Startberechtigung wieder zu erlangen müssen die ersten beiden Herpes-Impfungen (Abstand 21 bis max. 60 Tage) verabreicht und die Meldung darüber bei der Zentrale erfolgt sein.
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