Verlautbarung zur DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“

Veröffentlicht: Donnerstag, 11. April 2019 11:40
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Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 17.12.2018 sowie am 10.02.2019 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 sowie am 17.03.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gerhard Mayr und Besitzern Serena Hamberg, beide vertreten von RA Mag. Bernard Österreich, vom 31.12.2018, sowie vom 18.02.2019 in den Dopingangelegenheit „VRAI LORD“ folgende
 
BESCHLÜSSE
gefasst:
  1. Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
  2. Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  3. Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  4. Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot vom 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 sowie mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft. Das verhängte Fahrverbot wird seitens der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich an die Union Europeenne du Trot (UET) gemeldet. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert, einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
  5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
  6. Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
  7. Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
       Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
       Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
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