Starten von zweijährigen Pferden ab dem Jahr 2019

Veröffentlicht: Montag, 11. März 2019 10:23
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Pferde dürfen zweijährig in einem Rennen nur dann starten, wenn bereits zu Trainingsbeginn durch eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Pferd aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Heranziehung zu Trainings- und Rennzwecken geeignet ist. Die Untersuchung ist zu dem Zeitpunkt durchzuführen, wo ein Traber mit dem Ziel, diesen 2-jährig zu qualifizieren und gegebenenfalls auch in einem Rennen zu starten, trainiert wird. Dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein entsprechender Befund anzuschließen, der nach folgenden Kriterien zu erstellen ist;
 
Diese Regelung gilt auch für den Start in einem Qualifikationsrennen.
 
Das Gutachten samt Beilagen ist spätestens bei der Nennung dem veranstaltenden Rennverein im Original vorzulegen.
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