VERLAUTBARUNG ZU DEN DOPINGFÄLLEN "OPAL VENUS" und "ZETA JONES VENUS"

Veröffentlicht: Montag, 04. März 2019 08:12
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Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Ferdinand Breinschmid und Dr. Isabella Copar nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 20.09.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gregor Krenmayr vom 06.10.2018 in den Dopingangelegenheiten "OPAL VENUS" und „ZETA JONES VENUS“ folgende Beschlüsse gefasst
 

BESCHLÜSSE – OPAL VENUS

  1. Das Pferd "OPAL VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 338, 27. Traber St. Leger - gelaufen in Baden bei Wien am 15.07.2018 (RP 1. Platz - € 5.000,--) disqualifiziert.
  2. Das Pferd "OPAL VENUS" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 13.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  3. Trainer Gregor Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 24.09.2018 bis einschließlich 30.09.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  4. Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.10.2018 bis einschließlich 07.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Aufgrund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.
  5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten des BTV trägt Herr Gregor Krenmayr.
  6. Weiter wird das Pferd "OPAL VENUS" in folgendem Rennen disqualifiziert:

        Rennen Nr. 361           24.07.2018 Baden bei Wien          RP 1. Platz - € 2.110,--

       

BESCHLÜSSE – ZETA JONES VENUS

  1. Das Pferd "ZETA JONES VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 347, Port of Rotterdam - Trophy - gelaufen in Baden bei Wien am 19.07.2018 (RP 1. Platz - € 1.960,--) disqualifiziert.
  2. Das Pferd "ZETA JONES VENUS" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 13.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  3. Trainer Gregor Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 01.10.2018 bis einschließlich 07.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  4. Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.04.2019 bis einschließlich 08.08.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Aufgrund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.
  5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten des BTV trägt Herr Gregor Krenmayr.
  6. Weiter wird das Pferd "ZETA JONES VENUS" in folgendem Rennen disqualifiziert:

        Rennen Nr. 375           29.07.2018 Baden bei Wien          RP 4. Platz - € 500,--

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