Verlautbarung der Zentrale für Traberzucht- und Rennen in Österreich sowie des Wiener Trabrenn-Vereines zum Dopingverfahren Muscle Mouse

Der Beschluss zu obigem Dopingfall wurde durch die Rennleitung des WTV (1. Instanz) am 19. Oktober ausgefertigt und den Beteiligten zugestellt.
Der beteiligte Trainer Gregor Krenmayr hat dagegen in Frist Rechtsmittel eingelegt.
Die Beschlüsse (ausgenommen Fahrverbot – ab 01.11.2016 bzw. die Disqualifikationen in den entsprechenden Rennen) sind daher nicht rechtskräftig.
Der WTV bzw. die „Zentrale für Traberzucht- und Rennen in Österreich“ werden laufend weiter informieren.
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