Änderung ÖTR

Veröffentlicht: Dienstag, 18. Oktober 2011 05:56
Zugriffe: 5020
Gemäß Beschluss der Leitung der Zentrale vom 15.9.2011 wird das Österreichische Trabrenn Reglement (ÖTR) mit Wirkung vom 1.11.2011 wie folgt geändert:

§ 83 Abs. 16:

Pferde, bei denen die Anwendung eines untersagten Mittels festgestellt worden ist, sind für alle Rennen, an denen sie seit der festgestellten Anwendung teilgenommen haben, ungeachtet des Ergebnisses einer in diesen Rennen allenfalls abgenommenen Dopingprobe, zu disqualifizieren. Sie können für eine von der Zentrale festgesetzte Zeit von allen Rennbahnen ausgeschlossen werden.

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen